Allgemeine Nutzungsbedingungen für das Portal 137h
(Stand: 1. September 2022)
§ 1 Leistungsumfang
Der Gemeinsame Bundesausschuss (im Folgenden: G-BA) stellt den nach § 2 Nutzungsberechtigten eine Online-Anwendung über das Internet-Portal (https://portal137h.g-ba.de; im Folgenden: Portal 137h) zur Verfügung, mit der diese die in § 137h SGB V sowie im 8. Abschnitt des 2. Kapitels der Verfahrensordnung des G-BA (im Folgenden: VerfO) für Krankenhäuser und betroffene Medizinproduktehersteller geregelten Verfahrenshandlungen zur Informationsübermittlung und Informationsergänzung nach § 137h SGB V auf elektronischem Wege vornehmen können. Sämtliche für diese Verfahrenshandlungen einzureichenden Unterlagen können dem G-BA über das Portal 137h auf elektronischem Wege übermittelt werden, sofern sie keine hoch vertraulichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten.
§ 2 Nutzungsberechtigte
Nutzungsberechtigt sind Krankenhäuser und Hersteller eines für die technische Anwendung einer Untersuchungs- und Behandlungsmethode maßgeblichen Medizinprodukts sowie etwaige von den Vorgenannten bevollmächtigte Personen oder Unternehmen.
§ 3 Voraussetzungen für die Nutzung der des Portals 137h
(1) Um das Portal 137h nutzen zu können, müssen sich die Nutzer im Portal 137h registrieren und anmelden. Mit der Registrierung erhält der Nutzer die Möglichkeit, sich mit einem Benutzernamen und der Bestimmung eines Passworts im Portal 137h anzumelden. Mit der Anmeldung erhält der Nutzer Zugang in den zugangsgeschützten Bereich des Portals 137h.
(2) Nutzungsberechtigte können Dritte zur Nutzung des Portals 137h bevollmächtigen. Sofern sie hierfür den Benutzernamen und das Passwort an die Bevollmächtigten weitergeben, obliegt dies der Eigenverantwortung des Vollmachtgebers. Der Vollmachtgeber ist für alle Handlungen verantwortlich, die unter seinem Benutzernamen und seinem Passwort vorgenommen werden.
(3) Zur Erläuterung der Nutzungsmöglichkeiten werden im Portal 137h Verfahrensanleitungen und die Beschreibung von Besonderheiten der Anwendung des Portals 137h zur Verfügung gestellt.
§ 4 Rechtswirksame Ausübung von Verfahrenshandlungen über das Portal 137h
Die rechtswirksame Übermittlung von Informationen nach § 137h SGB V setzt voraus, dass die zur Vornahme einer Informationsübermittlung eingereichten Formularabschnitte mit qualifizierten elektronischen Signaturen im Sinne des Signaturgesetzes versehen sind. Der Nutzer erhält über den Eingang der Informationsübermittlung beim G-BA eine Bestätigung per E-Mail; die Frage der Vollständigkeit der Informationsübermittlung bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Änderung des Passwortes
Der Nutzer ist berechtigt, sein Passwort eigenverantwortlich jederzeit zu ändern. Bei Änderung des Passwortes wird das bisherige Passwort ungültig.
§ 6 Verfügbarkeit des Portals 137h
(1) Das Portal 137h kann jederzeit genutzt werden.
(2) Störungen in der Nutzung des Portals 137h sollten Nutzer dem G-BA wenn möglich unverzüglich, d.h. noch am selben Tag, an dem die Störung festgestellt wurde, mitteilen (Telefon: 030-275838-0, Email:
[email protected]). Im Fall einer Störungsmeldung an demselben Tag der Störung des Portalbetriebs kann der Nutzer die Verfahrenshandlung bis 13 Uhr des folgenden Werktags (grundsätzlich Montag bis Freitag, soweit es sich nicht um einen im Bundesland Berlin geltenden Feiertag handelt) vornehmen. Die alternativen Möglichkeiten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen z.B. per Email, Post oder Kurier bleiben unberührt.
§ 7 Sperrung des Zugangs zum Portal 137h
Bei Verdacht eines Missbrauches oder auf Aufforderung des Nutzers wird der Zugang zum Portal 137h unverzüglich innerhalb der Geschäftszeiten der Geschäftsstelle gesperrt.
§ 8 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine unbefugte Person Kenntnis von dem Benutzernamen und dem Passwort erlangt. Insbesondere dürfen Benutzernamen und Passwort nicht ungeschützt auf einem Computer abgelegt werden. Jede Person, die Zugriff auf Benutzernamen und Passwort erlangt, hat die Möglichkeit, das Portal 137h des G-BA zu nutzen. Stellt der Nutzer fest, dass eine unbefugte Person von dem Benutzernamen und dem Passwort Kenntnis erlangt hat, ist er verpflichtet, unverzüglich sein Passwort zu ändern oder den Zugang sperren zu lassen. Sofern ihm dies nicht möglich ist, hat er den G-BA unverzüglich zu benachrichtigen und diesen zur Sperrung nach § 7 aufzufordern.
(2) Da Angriffe auf die Sicherheit des Systems des Portals 137h möglich sind, hat der Nutzer im eigenen Interesse die zur Abwehr dieser Gefahren erforderlichen Maßnahmen zu treffen und seinen Rechner von allen Programmen freizuhalten, die die Sicherheit gefährden können (z. B. Computerviren einschließlich sog. Trojaner). Hierbei können ihn handelsübliche Virenschutzprogramme unterstützen. Der Nutzer hat sich darüber zu informieren, dass der von ihm verwendete Browser keine Sicherheitsmängel aufweist und regelmäßig die Sicherheitsbelange des von ihm verwendeten Systems (Betriebssystem, Browser etc.) zu überprüfen, um eine Gefährdung des Systems des Portals 137h zu verhindern. Der Nutzer hat Maßnahmen zu ergreifen, die die Systemsicherheit erhöhen, z. B. Installation von Programm-Aktualisierungen, die der Sicherheit dienen.
(3) Bei Erscheinen des Begrüßungsbildschirms des Portals 137h hat sich der Nutzer zunächst zu vergewissern, dass er tatsächlich mit dem Portal 137h des G-BA in Kontakt steht. Diese Prüfung erfolgt durch die Beachtung der korrekten Adresse in der Adresszeile des eingesetzten Webbrowsers und Kontrolle des für die Verbindung an den Browser übermittelten Serverzertifikats auf Gültigkeit und Plausibilität. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Dritte auf diesem Weg Kenntnis von dem Benutzernamen und dem Passwort erlangen; hiermit verbunden wäre zugleich die Gefahr einer Übermittlung unzutreffender Informationen oder einer Änderung bereits übermittelter Informationen durch unbefugte Dritte. Der Nutzer hat alle von ihm eingegebenen Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Fehlerhafte Angaben können direkte Auswirkungen auf den Inhalt und die Rechtswirksamkeit von Verfahrenshandlungen sowie auf die Bewertung nach § 137h SGB V zur Folge haben.
(4) Krankenhäuser und betroffene Medizinproduktehersteller haben dafür Sorge zu tragen, dass die in den Absätzen 1 bis 3 aufgeführten Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Nutzers den Bevollmächtigten bekannt gemacht sind, denen sie die Nutzung des Portals 137h übertragen wollen.
§ 9 Haftung
(1) Es gelten die unter www.g-ba.de veröffentlichten "Erklärungen zum Internetangebot, zur Haftung, zu Links und Verlinkung“.
(2) Eine Haftung des G-BA für Schäden aus einer unberechtigten, missbräuchlichen oder unkorrekten Verwendung des Benutzernamens und des Passworts des Nutzers oder aus einer Nutzung des Portals 137h unter Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder für sonstige Schäden, gleich woraus sie resultieren, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des G-BA beruhen. Der Schadenersatz ist jedoch auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Der G-BA übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Verfahrensanleitungen und Beschreibungen der Besonderheiten der Anwendung des Portals 137h. Der G-BA haftet nicht für Abweichungen der abrufbaren Inhalte von Informationsübermittlungsformularen, die für das Informationsergänzungsverfahren für die Webseite des Portals 137h erstellt wurden, sowie für unbefugte Veränderung der Angaben auf dem Server durch Dritte, soweit diese nicht auf grobem Verschulden des G-BA beruhen. Soweit auf Gesetze und Verordnungen und sonstige Regelungen Bezug genommen oder diese wiedergegeben werden, ist allein deren amtliche Bekanntmachung maßgeblich. Der Abruf von Inhalten einschließlich eventueller inhaltlicher oder technischer Fehler erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Haftungsansprüche gegen den G-BA, welche sich auf Schäden materieller oder immaterieller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen, sofern seitens des G-BA kein grobes Verschulden vorliegt. Hinweise und Informationen des G-BA für Nutzer lassen deren rechtliche Verantwortlichkeit unberührt.
(4) Der G-BA behält es sich vor, das Angebot des Portals 137h ganz oder in Teilen ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Soweit infolge einer solchen Veränderung die Einhaltung einer Verfahrensfrist unmöglich wurde, gilt bei unverzüglicher Anzeige dieses Sachverhalts und Übermittlung der Informationen auf dem herkömmlichen Übermittlungswege die Frist dennoch als gewahrt.
§ 10 Datenschutzerklärung
Es gelten die unter www.g-ba.de – Impressum und Datenschutz abrufbaren "Erklärungen zum Internetangebot, zur Haftung, zu Links und Verlinkung, zum Urheberrecht und Datenschutz" sowie die gesonderte Datenschutzerklärung zur Nutzung des Portals 137h.